Freie Schulen in Nordrhein-Westfalen
Gleicher Auftrag.
Ein Drittel weniger.
Jedes zwölfte Kind in NRW geht auf eine freie Schule. Es lernt nach denselben Lehrplänen und macht dieselben Abschlüsse wie an einer staatlichen Schule. Aber seine Schule bekommt vom Land rund ein Drittel weniger, als ein Kind an einer staatlichen Schule kostet. Das belegt ein neues Gutachten. Wir wollen, dass sich das ändert.
Freie Schulen sind öffentliche Bildung
Gleicher Auftrag
Freie Schulen sind im Grundgesetz verankert (Artikel 7 Absatz 4). Als Ersatzschulen dürfen sie in Lehrzielen, Ausstattung und Ausbildung der Lehrkräfte nicht hinter den staatlichen Schulen zurückstehen. Sie unterrichten nach den Lehrplänen des Landes, vergeben dieselben Abschlüsse und stehen unter staatlicher Aufsicht.
Jedes zwölfte Kind
Rund 8 Prozent aller Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen besuchen eine Schule in freier Trägerschaft. Das ist mehr als jedes zwölfte Kind. Kirchliche Schulen, Waldorf- und Montessorischulen, Berufskollegs, Förderschulen: Sie alle gehören zur Bildungslandschaft des Landes.
Die Träger zahlen mit. Aber wie viel, sagt niemand.
Das Schulgesetz verlangt von freien Trägern einen Eigenanteil von 6 bis 15 Prozent. Was ihre Schulen tatsächlich bekommen, richtet sich aber nicht nur nach den echten Kosten, sondern auch nach Pauschalen aus einer anderen Zeit. Das Ergebnis: Die Träger zahlen nicht 6 Prozent dazu, sondern ein Drittel.
Das Gutachten zeigt, wie groß die Lücke ist
Wie viel kostet ein Kind an einer staatlichen Schule das Land und die Kommunen? Und wie viel bekommt eine freie Schule für dasselbe Kind? Das hat das Kompetenzzentrum Öffentliche Wirtschaft (KOWID) an der Universität Leipzig für die Jahre 2019 bis 2024 berechnet, auf Basis öffentlicher Daten und der Jahresrechnungen von 16 freien Schulen.
2/3
Für ein Kind an einem freien Gymnasium bekommt die Schule im Schnitt zwei Drittel dessen, was ein Kind an einem staatlichen Gymnasium kostet. Genauer: 66 bis 68 Prozent. Das beste untersuchte Gymnasium kam auf 75 Prozent.
94 %
Das Gesetz verlangt von einem Träger, der sein Schulgebäude selbst stellt, 6 Prozent Eigenanteil. Wer das ernst nimmt, erwartet 94 Prozent vom Land. Tatsächlich liegen die untersuchten Schulen 20 bis 40 Prozentpunkte darunter. Das Gesetz löst nicht ein, was es selbst voraussetzt.
unter 50 %
Bei den Sachkosten, also Gebäude, Heizung, Reinigung, Ausstattung, ist die Lücke am größten. Die Finanzhilfe deckt hier in der Regel weniger als die Hälfte, an vielen Schulen unter 40 Prozent, an manchen unter 30.
Quelle: Thomas Beukert, Statistische Analyse der staatlichen Schülerkosten in Nordrhein-Westfalen, KOWID Leipzig, Juni 2026.
Deckungsgrade für das Jahr 2024, ersatzschulspezifische Berechnung (Ansatz 2). [Gutachten]
So entsteht die Lücke
Warum das Geld nicht ankommt
Nordrhein-Westfalen finanziert freie Schulen anders als die meisten Bundesländer. Es gibt keinen festen Betrag pro Kind. Stattdessen rechnet jede Schule einzeln mit dem Land ab, mit Jahresrechnung und Verwendungsnachweis.
Bei den Personalkosten funktioniert das leidlich: Das Land erstattet die tatsächlichen Ausgaben für Lehrkräfte, begrenzt auf das, was eine vergleichbare staatliche Schule an Stellen hätte.
Bei den Sachkosten nicht. Gebäude, Heizung, Reinigung, Ausstattung und Unterhalt zahlt das Land über Pauschalen. Diese Pauschalen halten mit den echten Kosten seit Jahren nicht Schritt: nicht mit den Energiepreisen, nicht mit der Sanierung alter Gebäude, nicht mit Digitalisierung, Ganztag und Barrierefreiheit. Deshalb fehlt gerade dort am meisten, wo Schulen investieren müssten.
Dazu kommt: Das ganze Verfahren ist aufwendig, für die Schulen wie für das Land. Es bindet Verwaltungskraft auf beiden Seiten und lässt den Schulen wenig Spielraum, ihr Geld dort einzusetzen, wo es gebraucht wird.
Ein Beispiel, das alles erklärt
Wie viel Geld eine freie Schule für den Unterhalt ihres Gebäudes bekommt, regelt § 108 des Schulgesetzes. Die Pauschale beträgt 1,8 Prozent des sogenannten Friedensneubauwerts. Das ist der Wert, den der Neubau des Gebäudes im Jahr 1970 gekostet hätte.
- Damals kostete ein Liter Benzin 60 Pfennig. Nach diesen Preisen bezahlt das Land heute die Dachsanierung, die Heizung und die Fenster einer freien Schule.
Das ist kein Versehen, das sich mit einem Erlass beheben lässt. Es steht im Gesetz. Deshalb muss sich das Gesetz ändern.
Was das für eine Schule bedeutet
Rund 3.500 Euro. Pro Kind. Pro Jahr.
Was die Lücke bedeutet, zeigt eine Rechnung auf Basis des Gutachtens:
Ein Kind an einem staatlichen Gymnasium kostet Land und Kommunen im Jahr 2024 rund 10.700 bis 11.500 Euro.
Für ein Kind an einem freien Gymnasium bekommt die Schule im Schnitt rund 7.300 bis 7.600 Euro Finanzhilfe.
Die Lücke: rund 3.400 bis 3.900 Euro je Kind und Jahr.
Für ein Gymnasium mit 800 Schülerinnen und Schülern sind das jedes Jahr rund 2,7 bis 3,1 Millionen Euro, die jemand anderes aufbringen muss.
Bei den Berufskollegs ist die Lücke je Kind noch größer: rund 4.100 bis 4.900 Euro im Jahr.
Wer die Lücke heute schließt
Die Träger, also Ordensgemeinschaften, Bistümer, Landeskirchen, Vereine und Stiftungen, aus eigenen Mitteln.
Die Eltern, über Zuwendungen an Fördervereine oder und Spenden.
Und die Schulen selbst, durch Verzicht: verschobene Sanierungen, alte Technik, Räume, die nicht mehr zeitgemäß sind.
Das trifft am Ende die Kinder. Und es widerspricht dem Grundgesetz, das verlangt, dass freie Schulen keine Kinder nach dem Einkommen der Eltern aussortieren dürfen.
Wer die Lücke über Schulgeld schließen muss, kommt genau dorthin.
Unsere Forderungen
Wir fordern keine Sonderbehandlung. Wir fordern ein Schulgesetz, das die Finanzhilfe an den tatsächlichen Kosten bemisst und nicht an Pauschalen von 1970. Dazu braucht es fünf Schritte.
Das Land ermittelt und veröffentlicht jedes Jahr, was ein Kind an einer staatlichen Schule tatsächlich kostet, nach Schulformen getrennt. Das Gutachten zeigt, dass das mit öffentlich zugänglichen Daten möglich ist. Erst wer die Kosten kennt, kann fair vergleichen.
Das Schulgesetz wird so geändert, dass die Finanzhilfe die vergleichbaren Kosten einer staatlichen Schule abzüglich des Eigenanteils deckt: 85 bis 94 Prozent, je nach Eigenanteil des Trägers. Nicht zwei Drittel.
Die Pauschalen für Gebäude, Ausstattung und Unterhalt werden an die tatsächlichen Kosten gekoppelt, nicht an den Friedensneubauwert von 1970. Investitionen in Sanierung, Digitalisierung, Ganztag und Barrierefreiheit werden einbezogen. Hier ist die Lücke am größten, hier muss zuerst gehandelt werden.
Die Finanzhilfe wächst künftig mit den Kosten der staatlichen Schulen, jedes Jahr, ohne dass die Schulen darum bitten müssen. Nur so geht die Lücke nicht wieder auf.
Das Abrechnungsverfahren wird vereinfacht. Das Gutachten regt an, eine echte Pauschale je Kind zu prüfen, wie sie andere Bundesländer kennen. Das spart Verwaltungsaufwand beim Land und an den Schulen und macht die Finanzierung nachvollziehbar.
Was wir nicht fordern
Wir fordern kein Geld, das staatlichen Schulen fehlen soll. Gute staatliche Schulen und gute freie Schulen sind kein Gegensatz, sie sind beide Teil eines Systems.
Wir fordern nicht, den Eigenanteil abzuschaffen. Freie Träger tragen Verantwortung, und sie tun das gern.
Wir fordern keine Ausnahmen für einzelne Träger oder Konfessionen. Was wir fordern, gilt für alle freien Schulen in Nordrhein-Westfalen.
Das Gutachten
Die Grundlage: Ein unabhängiges Gutachten
Die „Statistische Analyse der staatlichen Schülerkosten in Nordrhein-Westfalen” hat das Kompetenzzentrum Öffentliche Wirtschaft, Infrastruktur und Daseinsvorsorge e.V. (KOWID) an der Universität Leipzig erstellt. Autor ist Thomas Beukert. Auftraggeber ist die Stiftung katholische Schulen in Deutschland e.V. Das Gutachten liegt seit Juni 2026 vor.
Es ermittelt die Kosten je Kind an staatlichen Schulen in NRW für die Jahre 2019 bis 2024 aus der Haushaltsrechnung des Landes, den Statistiken der Kommunen und der Schulstatistik. Diese Kosten stellt es der Finanzhilfe gegenüber, die freie Schulen erhalten. Das Verfahren ist transparent, die Datenquellen sind öffentlich, und es lässt sich jedes Jahr fortschreiben.
Fragen und Antworten
Weil das Grundgesetz es so will. Artikel 7 verankert das Recht, freie Schulen zu gründen, und verlangt zugleich, dass sie Kinder nicht nach dem Einkommen der Eltern auswählen. Das geht nur, wenn der Staat sie finanziert. Freie Schulen erfüllen einen öffentlichen Bildungsauftrag; sie unterrichten nach staatlichen Lehrplänen und vergeben staatliche Abschlüsse. Sie sind Teil des öffentlichen Schulwesens, nur in anderer Trägerschaft.
Ja. Jedes Kind an einer freien Schule kostet die öffentliche Hand weniger als ein Kind an einer staatlichen Schule, weil die Träger einen Eigenanteil leisten und die Lücke darüber hinaus selbst schließen. Wir sagen nicht, dass freie Schulen genauso viel bekommen müssen wie staatliche. Wir sagen: nicht ein Drittel weniger.
Stimmt. Im Gesetz steht nur der Eigenanteil der Träger: 15 Prozent im Grundsatz, 6 Prozent, wenn der Träger Gebäude und Einrichtung selbst stellt. Eine Förderquote nennt es nicht, und genau das ist der Fehler. Wer 6 Prozent Eigenanteil verlangt, setzt 94 Prozent Finanzhilfe voraus. Das Gutachten nimmt diese 94 Prozent deshalb als Maßstab. Die untersuchten Schulen stellen alle ihre Gebäude selbst; sie erreichen tatsächlich 55 bis 75 Prozent. Wir fordern, dass das Gesetz diesen Maßstab künftig ausdrücklich enthält.
Das Gutachten arbeitet mit zwei Ansätzen. Der erste betrachtet alle freien Schulen in NRW anhand der Landeshaushaltsrechnung. Der zweite betrachtet 16 Schulen anhand ihrer Jahresrechnungen, weil nur dort die Zuschüsse sauber mit den staatlichen Kosten vergleichbar sind. Beide Ansätze kommen zum selben Ergebnis: Die Finanzhilfe liegt deutlich unter den staatlichen Kosten, und der Abstand wächst. Das Gutachten ist so angelegt, dass weitere Schulen ihre Zahlen einbringen können. Wir laden alle Träger ein, das zu tun.
Diese Zahl stammt aus dem ersten Ansatz, der die Versorgungsbezüge verbeamteter Lehrkräfte anders behandelt als die staatlichen Kosten. Das Gutachten selbst nennt diesen Wert für Gymnasien deshalb ungeeignet und verweist auf den zweiten Ansatz, der die Störung bereinigt. Dort liegen die Gymnasien zwischen 60 und 75 Prozent, im Schnitt bei zwei Dritteln. Wir zitieren die Zahl, die das Gutachten für belastbar hält, nicht die, die uns am besten gefällt.
Die Stiftung Katholische Schulen in Deutschland e.V. hat das Gutachten beauftragt. Erstellt hat es das Kompetenzzentrum Öffentliche Wirtschaft, Infrastruktur und Daseinsvorsorge (KOWID) an der Universität Leipzig, das seit Jahren Kostenanalysen für die öffentliche Hand erstellt. Alle Datenquellen sind öffentlich, das Verfahren ist im Gutachten Schritt für Schritt dokumentiert. Jeder kann es nachrechnen. Wir wünschen uns, dass das Land es tut.
Wir übergeben die Unterschriften dem Landtag von Nordrhein-Westfalen [Prüfen: Petitionsausschuss oder Fraktionen, siehe Teil D] und veröffentlichen hier, was daraus wird. Ihre Daten nutzen wir nur dafür. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
So erreichen Sie uns
Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung
Benötigen Sie weitere Informationen – oder suchen Sie Kontakt?
Dann erreichen Sie uns via E-Mail oder nutzen Sie einfach das nebenstehende Formular.
Aktionsbündnis „Freie Schulen fair finanzieren“
Wir haben das schon einmal getan
2021 haben freie Schulen in Hessen unter dieser Adresse für eine faire Finanzierung gekämpft. Mehr als 13.000 Menschen haben die Petition unterschrieben; sie wurde dem Petitionsausschuss des Hessischen Landtags übergeben. Jetzt geht es um Nordrhein-Westfalen. Die Zahlen sind andere. Die Forderung ist dieselbe.